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Schornsteinfegerwechsel - so einfach geht's.

Ab dem 01.01.2013 dürfen Sie den Schornsteinfeger Ihrer Wahl mit der Durchführung der gesetzlich festgelegten Arbeiten laut Feuerstättenbescheid beauftragen.


Mit Ihren neuen Rechten sind auch neue Eigentümerpflichten verbunden:


Sie müssen die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten nicht nur fachgerecht und fristgemäß durchführen lassen, sondern auch auf einem gesonderten Formblatt nachweisen.


Ihre Vorteile, wenn Sie mich beauftragen:

  • Ich entlaste Sie von der Terminierung, Fristeinhaltung und Rücksendung der Formblätter
  • Die Durchführung der Arbeiten erfolgt wie gewohnt und nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminankündigung
  • Zum garantierten Vorzugspreis wie bisher nach der bislang gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung
  • Keine versteckten Mehrkosten
  • Viele weitere Leistungen: Einbau und Wartung von Rauchwarn- und Thermomeldern, Gashausschau, Kontrolle der innenliegenden Lüftungseinrichtungen, Erstellung von Energieausweisen, … u.v.m.
 

Wie können Sie mich beauftragen?

  • Bitte übersenden Sie mir den aktuellen Feuerstättenbescheid. Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet, Ihnen diesen bis zum 31.12.2012 auszustellen.
  • Bitte vermerken Sie auf dem Feuerstättenbescheid Ihre Kontaktdaten. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.


Sie haben Fragen, Wünsche, Anregungen? Ich freue mich auf Ihren Anruf!
0 41 33 - 40 46 69 oder nutzen Sie unser
Kontaktformular

Herzliche Grüße, Ihr Schornsteinfegerdienst Riko Schlumbohm.