Ab dem 01.01.2013 dürfen Sie den Schornsteinfeger Ihrer Wahl mit der Durchführung der gesetzlich festgelegten Arbeiten laut Feuerstättenbescheid beauftragen.
Mit Ihren neuen Rechten sind auch neue Eigentümerpflichten verbunden:
Sie müssen die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten nicht nur fachgerecht und fristgemäß durchführen lassen, sondern auch auf einem gesonderten Formblatt nachweisen.
Ihre Vorteile, wenn Sie mich beauftragen:
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Ich entlaste Sie von der Terminierung, Fristeinhaltung und Rücksendung der Formblätter
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Die Durchführung der Arbeiten erfolgt wie gewohnt und nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminankündigung
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Zum garantierten Vorzugspreis wie bisher nach der bislang gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung
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Keine versteckten Mehrkosten
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Viele weitere Leistungen: Einbau und Wartung von Rauchwarn- und Thermomeldern, Gashausschau, Kontrolle der innenliegenden Lüftungseinrichtungen, Erstellung von Energieausweisen, … u.v.m.
Wie können Sie mich beauftragen?
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Bitte übersenden Sie mir den aktuellen Feuerstättenbescheid. Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister ist verpflichtet, Ihnen diesen bis zum 31.12.2012 auszustellen.
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Bitte vermerken Sie auf dem Feuerstättenbescheid Ihre Kontaktdaten. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Sie haben Fragen, Wünsche, Anregungen? Ich freue mich auf Ihren Anruf!
0 41 33 - 40 46 69 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Herzliche Grüße, Ihr Schornsteinfegerdienst Riko Schlumbohm.