Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht!
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Die inhaltlichen Aussagen des Energieausweises zur energetischen Qualität der Immobilie werden unmittelbar wertbeeinflussend sein. Mittlere oder schlechte energetische Qualitäten werden mittelfristig zu entsprechenden Wertabsenkungen führen, gute energetische Qualitäten wirken preisstabilisierend.
Wissen Sie, wo der Energiewert Ihrer Immobilie liegt?
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über 150? Sie können durch gezielte Maßnahmen erhebliche Einsparungen erzielen.
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zwischen 100 und 150? An Ihrem Haus wurden bereits Energiesparmaßnahmen durchgeführt, es ist aber
noch weiteres Potential vorhanden, den Energieverbrauch zu senken.
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unter 100? Sie können mit dem Verbrauch zufrieden sein. Es ist nur noch eine geringe
Einsparung an Energiemengen möglich.
Welchen Energieausweis benötige ich überhaupt für meine Immobilie?
Nicht alle Gebäude benötigen den gleichen Energieausweis. Je nach Alter der Immobilie muss entweder ein verbrauchsorientierter Energieausweis oder ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.
Bestandsgebäude errichtet zwischen dem
01.01.1977 und dem 31.12.2001 |
Wahlfreiheit zwischen
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis |
Neubauten ab dem 01.01.2002 |
Bedarfsausweis |
Bestandsgebäude vor dem 01.01.1977
errichtet |
Bedarfsausweis |
Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird danach das Haus verkauft oder eine Teilfläche in ihm vermietet, ist erst zu diesem Zeitpunkt ein neuer Energieausweis zu beschaffen.
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