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Freier Markt ab 2013

Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz, das im Dezember 2008 in Kraft getreten ist, gilt ab dem 01.01.2013 der freie Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk.

Dies bedeutet, dass Sie ab dem 01.01.2013 einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen können.

Die Feuerstättenschau (zweimal innerhalb von 7 Jahren) und Bauabnahmen dürfen laut Gesetz nur vom Bezirksschornsteinfegermeister - ab 2013 lautet die offizielle Bezeichnung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - durchgeführt werden. Die Höhe der Gebühren für die Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheides ist gesetzlich geregelt und fällt unabhängig davon an, ob Sie den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister oder einen anderen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit der Ausführung der Mess- und Kehrtätigkeiten beauftragen.

Neben den traditionellen Schornsteinfegerarbeiten wie die Kehrung der Schornsteine und das Messen der Heizungsanlagen bilden die Gashausshau, der Lüftungscheck, Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder sowie die Erstellung von Energieausweisen einen wesentlichen Bestandteil unserer Tätigkeit.

Mit dem Schornsteinfegerdienst profitieren Sie von einer über 30-jährigen Berufserfahrung, hoher Kompetenz und ausgezeichneter Qualität zum fairen Preis. Überzeugen Sie sich selbst.

Ihr Schornsteinfegerdienst Riko Schlumbohm