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Gesetze und Produkte

In der Freien- und Hansestadt Hamburg ist das Gesetz zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Hamburgischen Bauordnung §45 (6) festgelegt:
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010

In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein §49 (4) festgelegt:
- in Neu-, Um- als auch bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010

In Niedersachsen (ab 1.11.2012) ist das Gesetz zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Niedersächsischen Bauordnung §44 (5) festgelegt:
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015


Soweit der Einbau von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen vorgeschrieben ist, gilt die Verpflichtung grundsätzlich für alle Wohnungen - unabhängig davon, ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt.

Wir stellen bei der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht hohe Anforderungen, die über das Standardmaß hinausgehen. Hier sind besondere Leistungsmerkmale gefordert.

Der Rauchwarnmelder FirstAlert® SA 700LLE
bietet ein umfassendes Leistungspaket und hat sich bereits in ganz Europa bewährt.
10 Jahre Garantie auf den Melder und die Batterie im Rahmen der Herstellergarantie.


























Der FlammEx K-TM3 Thermomelder
eignet sich besonders für Räume, in denen ein normaler Rauchwarnmelder aufgrund hoher Staub- oder Abluftentwicklung
ungeeignet wäre, wie z.B. in Küchen, Garagen oder Heizräumen.
5 Jahre Garantie auf den Melder im Rahmen der Herstellergarantie.

Wir empfehlen gerade in Küchen den Einbau eines Thermomelders. Der Vorteil der Thermomelder ist, dass die Gefahr von Fehlalarmen relativ gering ist, denn störende Einflussfaktoren wie Rauch, der auch andere Ursachen haben kann, lösen keinen Alarm aus. Ein rascher Temperaturanstieg auf 58-60°C hingegen ist ein sicherer Indikator, dass ein Brand ausgebochen ist.

Der FlammEx K-TM3 Thermomelder gibt Alarm ab einer voreingestellten Temperatur. Im Melder befindet sich ein hitzeempfindlicher Widerstand in Form eines Thermistor-Sensors. Betrieben wird der Thermomelder durch eine 9-Volt-Alkalibatterie. Auch die Thermomelder werden von der VdS nach der DIN EN 14604 getestet und freigegeben und werden von uns entsprechend installiert.
Bei einer Wartung durch unseren Betrieb ist der Batterietausch selbstverständlich inbegriffen.

Ist die Wartung der Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma sinnvoll?

Eine jährliche Durchführung der Wartungsarbeiten ist aus Haftungsgründen in jedem Fall sinnvoll. Die DIN 14676 verlangt, dass der Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich auf seine Funktion hin zu überprüfen ist. Durch die Protokollierung der Wartungsarbeiten von einer Fachfirma kann die durchgehende Funktion eines Rauchwarnmelders und eines Thermomelders im Schadensfall nachgewiesen werden.

Wir biten Ihnen Lieferung, Montage und jährliche Wartung des
Rauchwarnmelders FirstAlert® SA 700LLE
sowie des
Thermomelders FlammEx K-TM3

 
Erfahren Sie hier mehr allgemeine Informationen und über Rauchmelder als Lebensretter.